Ja, wenn der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG im Jahr 2026 über 800.000 € lag und Sie an Unternehmen im Inland rechnen. Liegt er darunter, haben Sie bis Ende 2027 Zeit; ab 2028 gilt die Pflicht für alle, mit wenigen Ausnahmen (§ 27 Abs. 38 UStG).
Was bis 2028 auf Ihren Betrieb zukommt.
E-Rechnung, KI-Verordnung und NIS2 bringen bis 2028 feste Fristen. Hier steht jede mit Datum, für wen sie gilt, dem Kern in einfachen Worten, der Primärquelle und dem, was die Oase dafür tut, und was nicht. Stand 3. Oktober 2026; das ist keine Rechtsberatung.
seit 1. Januar 2025
E-Rechnungen empfangen
Für wen: jeder Unternehmer im Inland, auch Kleinunternehmer
Wer Leistungen an andere Unternehmen bezieht, muss E-Rechnungen (XRechnung oder ZUGFeRD ab 2.0.1, ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL) entgegennehmen können. Ein gewöhnliches E-Mail-Postfach genügt dafür.
In der Oase: Die Oase liest E-Rechnungen exakt aus dem XML, prüft jede mit dem KoSIT-Validator und übergibt sie als CSV oder DATEV-Buchungsstapel an die Buchhaltung. Aufbewahren muss Ihre Buchhaltung; die Oase ist kein Archiv.
seit 2. Februar 2025
KI-Kompetenz der Beschäftigten
Für wen: jeder Betrieb, der KI einsetzt
Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Seit dem Digital-Omnibus (27. Juli 2026) muss niemand ein bestimmtes Niveau garantieren; ein Zertifikat ist laut EU-Kommission nicht nötig. In Deutschland gibt es dafür kein Bußgeld.
In der Oase: Kurs „KI-Kompetenz“ mit Lektionen je Rolle und Primärquellen, Wissenstest, eigener Nachweis je Person, Maßnahmen-Nachweis des Betriebs, Vorlagen für KI-Richtlinie und KI-Register.
seit 2. Februar 2025
Verbotene KI-Praktiken
Für wen: jeder Betrieb
Unter anderem ist verboten, mit KI die Emotionen von Beschäftigten am Arbeitsplatz abzuleiten (außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen).
In der Oase: Die Oase hat keine solche Funktion und wertet niemanden je Person aus.
seit 2. August 2026
KI offenlegen
Für wen: Anbieter und Betreiber von KI, die mit Menschen spricht oder Inhalte erzeugt
Wer mit einer KI spricht, muss das erkennen können; Betreiber legen Deepfakes und KI-Texte offen, die zur Information der Öffentlichkeit veröffentlicht werden, außer bei menschlicher redaktioneller Kontrolle.
In der Oase: Jede KI-Ausgabe in der Oase ist als solche gekennzeichnet.
Quelle: Art. 50 VO (EU) 2024/1689
bis 2. Dezember 2026
Maschinenlesbare Kennzeichnung erzeugter Inhalte
Für wen: Anbieter generativer KI (nicht der Betrieb selbst)
Anbieter, deren Systeme Text, Bild, Audio oder Video erzeugen, kennzeichnen die Ausgaben maschinenlesbar. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, gilt das bis zum 2. Dezember 2026.
In der Oase: Das ist unsere Pflicht als Anbieter, nicht Ihre. Word-, Excel- und PDF-Dateien aus der Oase tragen die Kennzeichnung seit 4. Oktober 2026 maschinenlesbar (IPTC „Digital Source Type“, im PDF als XMP). Text, den Sie aus dem Chat kopieren, trägt keine; dafür gibt es noch kein anerkanntes Verfahren, und wir richten uns nach dem Verhaltenskodex der Kommission, sobald er eins festlegt.
Quelle: Art. 50 Abs. 2, Art. 111 Abs. 4 VO (EU) 2024/1689 i. d. F. VO (EU) 2026/1744
31. Dezember 2026
Ende der Übergangszeit für alle
Für wen: jeder Unternehmer, der an Unternehmen rechnet
Für Umsätze 2025 und 2026 sind Papier und andere elektronische Formate noch zulässig. Danach hängt es vom Umsatz ab.
In der Oase: Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Rechnungssoftware E-Rechnungen ausstellen kann.
Quelle: § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG
ab 1. Januar 2027
E-Rechnungen ausstellen (über 800.000 € Umsatz)
Für wen: Unternehmer mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Jahr 2026
Rechnungen an andere Unternehmen im Inland sind dann als E-Rechnung auszustellen. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG.
In der Oase: Ausstellen kann die Oase heute noch nicht; das übernimmt Ihre Rechnungs- oder Handwerkersoftware. Wir bauen es.
Quelle: § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG
2. Dezember 2027
Hochrisiko-KI im Personalbereich
Für wen: Betriebe, die KI für Bewerbungen oder zur Bewertung von Beschäftigten einsetzen
Für KI, die Bewerbungen sichtet oder Leistung und Verhalten von Beschäftigten bewertet, gelten dann die Pflichten für Hochrisiko-Systeme, darunter die Information der Arbeitnehmervertretung vor dem Einsatz.
In der Oase: Die Oase bewertet keine Beschäftigten: Wissen hängt an Rollen, und keine Ansicht zählt Beiträge je Person.
Quelle: Anhang III Nr. 4, Art. 26, Art. 113 Abs. 3 VO (EU) 2024/1689 i. d. F. VO (EU) 2026/1744
ab 1. Januar 2028
E-Rechnungen ausstellen für alle
Für wen: jeder Unternehmer, der an Unternehmen im Inland rechnet
Ausnahmen bleiben Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Kleinunternehmer und Fahrausweise.
In der Oase: Wie oben: Ausstellen übernimmt heute Ihre Rechnungssoftware.
Quelle: § 14 Abs. 2 UStG, § 33 UStDV
seit 6. Dezember 2025
NIS2: Cybersicherheit
Für wen: zum Beispiel Maschinenbau, Elektro- und Elektronikhersteller ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanz; Bau- und Installationshandwerk in der Regel nicht
Betroffene Einrichtungen registrieren sich beim BSI, führen ein Risikomanagement einschließlich der Sicherheit ihrer Lieferkette, und die Geschäftsleitung nimmt regelmäßig an Schulungen teil.
In der Oase: Für Ihre Lieferkette beschreiben wir unsere Datenorte, Sicherungen und Zugriffswege offen auf der Seite Sicherheit.
Quelle: §§ 28, 30, 33, 38 BSIG
Leistung zum Festpreis
Einführung Pflichten 2027: 690 € netto
Aus der Ferne, rund drei Stunden. Wir richten den Empfang von E-Rechnungen in Ihrer Oase ein und prüfen ihn mit einer echten Rechnung Ihres Betriebs, passen die KI-Richtlinie an und setzen sie in Kraft, starten den Kurs KI-Kompetenz im Team und übergeben den Maßnahmen-Nachweis. Ihre Fristen bekommen Sie schriftlich. Keine Rechtsberatung.
Termin anfragenHäufige Fragen zu den Pflichten.
Nein. Art. 4 der KI-Verordnung verlangt seit dem 27. Juli 2026, die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen; ein bestimmtes Niveau oder ein Zertifikat verlangt er nicht. Eine interne Aufzeichnung der Maßnahmen ist möglich und sinnvoll.
Ja. Laut BMF-Schreiben vom 15.10.2025 ist für den Empfang per E-Mail kein gesondertes Postfach nur für E-Rechnungen erforderlich.
Nein. Die Oase liest, prüft, gleicht ab und übergibt an die Buchhaltung. Aufbewahrt wird dort, wo Sie heute buchen.
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Ohne Zahlungsdaten. Alle Bereiche außer dem Individualbereich, ohne Belege und Software-Roboter. Nach 7 Tagen gesperrt, Ihre Daten bleiben 14 Tage für die Übernahme.