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Frage aus dem Betrieb

Ist KI im Betrieb mit der DSGVO vereinbar?

Ja, wenn Zweck, Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung und Löschfristen geklärt sind und die Daten in der EU liegen; die wichtigsten Pflichten sind die Information der Betroffenen (Artikel 13), der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Artikel 28) und bei hohem Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Artikel 35).

Stand: 28. Oktober 2026

Eine Prüfliste für den Einstieg

Zweck: Wofür setzen Sie die KI ein, und passt das zu Ihrer Rechtsgrundlage (Artikel 6)? Information: Wissen Betroffene Bescheid (Artikel 13)? Auftragsverarbeitung: Gibt es einen Vertrag mit dem Anbieter (Artikel 28)?

Datenort: Wo werden die Daten gespeichert und verarbeitet? Löschfristen: Wann werden sie gelöscht? Risiko: Braucht es eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Artikel 35)?

Transparenz bei KI

Die KI-Verordnung verlangt, dass Menschen erkennen, wenn sie mit einer KI sprechen. Auf stratkern.com steht, was bei uns KI ist und wo Menschen freigeben.

So hält Benchmate die Daten

Kundendaten werden in der EU gespeichert und in der EU und in EFTA-Staaten verarbeitet. Ausnahmen und Anbieter nennt die Anbieterliste unter Sicherheit. Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung stellen wir bereit.

Hinweis

Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Klären Sie Einzelheiten mit Ihrer Datenschutzbeauftragten oder Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Nächster Schritt

Erleben Sie Benchmate im Musterbetrieb.

Ohne Anmeldung und mit erfundenen Daten. Oder erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb, dann schauen wir gemeinsam, wo die Arbeit liegt, die heute Abende kostet.

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